Ländertipps
Dänemark
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte wird empfohlen
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 80 km/h
- Schnellstraßen: 80 km/h
- Autobahnen: 130 km/h
MAUTPFLICHT
Gebührenpflichtig sind nur die Benutzung der Brücke über den Großen Belt und der Öresundbrücke nach Schweden.
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,5 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Dänemarks offizielle Tourismuszentrale: www.visitdenmark.dk
Deutschland
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Während der Fahrt muss ein „geeigneter Schutzhelm“ getragen werden. Louis empfiehlt Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 100 km/h
- Autobahnen: ohne Limit
- Richtgeschwindigkeit: 130 km/h
MAUTPFLICHT
Außer auf wenigen kleinen Privatstraßen gibt es in Deutschland (noch) keine Mautpflicht.
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,5 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Tourismusinformation Deutschland: www.germany.travel
Estland
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte Pflicht.
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Alle Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Schnellstraßen: teils 110 km/h (max. 90 km/h für Anfänger < 2 Jahre)
MAUTPFLICHT
(keine)
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Offizielle Tourismus-Informationen: www.visitestonia.com
Finnland
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Alle Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 80–100 km/h
- Autobahn: 120 km/h
MAUTPFLICHT
(keine)
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,5 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Offizielle Reise-Website: www.visitfinland.com
Frankreich
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Seit 2016 müssen auch Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und bei einer Panne tragen. Verbandsbeutel sind für Motorradfahrer nicht vorgeschrieben.
HELM- UND HANDSCHUHPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-04 oder 22-05 entsprechen.
Hinweis: Motorradfahrer und Beifahrer müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen.
Nach aktuellem Gesetz ist es in Frankreich erforderlich, beim Fahren eines zweirädrigen Kraftfahrzeuges einen homologierten Helm zu tragen. Das Gesetz trifft dazu folgende Aussage:
„… ein Helm gilt in Frankreich als genehmigt/ homologiert, wenn er
1. ein ECE Label nach französischem (NF) oder europäischen (E) Standard trägt
2. reflektierende Aufkleber auf allen Seiten (4 Stück) angebracht sind (diese Aufkleber sind nur in Frankreich durch die Gesetzgebung verpflichtend gemacht).“
Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht zugelassen. Es können erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden. Seit einigen Jahren wird die französische Polizei angewiesen, der Einhaltung dieses Gesetzes besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Französische Vorschriften
Ein sehr eindeutiges Gesetz definiert die Eigenschaften der reflektierenden Elemente eines zugelassenen Motorradhelms.
4-Punkte-Zusammenfassung:
1. Es müssen sich 4 retro-reflektierende Aufkleber, 1 auf jeder Seite des Helms befinden:
vorne (Kinnteil oder Stirn), hinten, rechts und links.
2. Die Oberfläche jedes Elements muss mindestens 18 cm² betragen.
a. Beispiel 1: ein Quadrat mit 4,3 cm Seitenlänge (4,3 x 4,3 = 18,5 cm²)
b. Beispiel 2: Louis Aufkleber mit 18,4 cm²
3. In jedes 18 cm²-Element muss ein Kreis von 4 cm Durchmesser ODER ein Rechteck von 12,50 cm² und eine Mindestbreite von 2 cm mit einer vollständig reflektierenden Oberfläche eingetragen werden können.
Beispiel: Ein Rechteck von 2 cm Breite und 9 cm Länge
4. Die Aufkleber dürfen nicht zerrissen oder gefaltet werden und sie dürfen nicht „das mechanische Verhalten des Helmes beeinflussen“.
Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht genehmigt. Es könnten erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden.
BELEUCHTUNG
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 80 km/h
- Schnellstraßen: 90 km/h
- Autobahn: 130 km/h, bei Nässe 50/60/80/110
- Fahranfänger (bis 2 Jahre): 50/80/100/110
MAUTPFLICHT
Fast alle Autobahnen, verschiedene Tunnelstrecken und das Viaduc de Millau sind in Frankreich mautpflichtig. Siehe (Seite auf Englisch): www.autoroutes.fr
NOTRUFNUMMERN
112 und 15
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,5 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
- Seit 1. 7. 2016 (für Kfz aus dem Ausland ab 1. 4. 2017) gilt eine Plakettenpflicht (Crit‘ Air) für Umweltzonen in mehreren Städten.
- Tourismusinformation Frankreich: de.franceguide.com
- Motorradfreundliche Unterkünfte (Seite auf Französisch): www.relais-motards.com
Grossbritannien
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 48 km/h
- Außerorts: 96 km/h
- Autobahnen: 112 km/h
MAUTPFLICHT
Die City-Maut in London gilt nicht für Motorräder. Ein Teil der Autobahn [ M6 ] sowie einige Brücken sind mautpflichtig.
NOTRUFNUMMERN
112 und 999
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,8 Promille (0,5 in Schottland)
WEITERE INFORMATIONEN
Nationale Tourismusagentur: www.visitbritain.com
Achtung, Linksverkehr! Asymmetrisches Abblendlicht muss angepasst werden.
Italien
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
In Italien gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-05 entsprechen. Das Prüfsiegel / der Aufnäher muss im Helm angebracht / vorhanden sein. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder, zudem kann das Motorrad bis zu 90 Tage beschlagnahmt werden.
BELEUCHTUNG
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn blau: 110 km/h (90 km/h bei Nässe und für Anfänger < 3 Jahre)
- Autobahn grün: 130 km/h (110 km/h bei Nässe, 100 km/h für Anfänger < 3 Jahre)
Hinweis: Motorräder unter 150 cm³ dürfen weder auf Autobahnen noch auf Schnellstraßen fahren.
MAUTPFLICHT
Autobahnen sind in Italien generell mautpflichtig.
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,5 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Italienische Zentrale für Tourismus: www.enit.it
Kroatien
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Motorräder müssen einen Verbandsbeutel mitführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält und staubdicht verpackt ist. Warnwesten müssen mitgeführt und im Fall einer Panne getragen werden.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Ein Satz Ersatzglühlampen ist mitzuführen
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Schnellstraßen: 110 km/h
- Autobahnen: 130 km/h (Fahrer unter 25 Jahren: 50/80/100/110)
MAUTPFLICHT
- Autobahnen sind in Kroatien mautpflichtig.
- Mautpflichtig sind außerdem verschiedene Tunnel und die Brücke auf die Insel Krk.
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,5 Promille (0,0 Promille bis 24 Jahre)
WEITERE INFORMATIONEN
Kroatische Zentrale für Tourismus: www.croatia.hr
Lettland
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte Pflicht.
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Alle Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Schnellstraßen: 110 km/h
MAUTPFLICHT
(keine)
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,5 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Offizielle Tourismus-Website: www.latvia.travel
Litauen
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte Pflicht.
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Alle Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn: 110 km/h
MAUTPFLICHT
Keine Mautpflicht für Motorräder.
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,0 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Informationsportal für Litauen: www.lithuania.travel
Achtung: Auf Litauens Autobahnen gibt es Bushaltestellen, Zebrastreifen u. ä.! Es können einem auch Radfahrer oder Traktoren begegnen!
Norwegen
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-05 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 80 km/h
- Autobahnen: 90–100 km/h
MAUTPFLICHT
In Norwegen sind nicht nur Autobahnen mautpflichtig, sondern auch die Benutzung mancher Landstraßen, Tunnel und Brücken sowie der Zugang zu einigen Städten. Für Motorräder meist kostenlos.
NOTRUFNUMMERN
113
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,2 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Offizielles Reiseportal für Norwegen: www.visitnorway.com
öSTERREICH
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Motorräder müssen einen Verbandsbeutel mitführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält und staubdicht verpackt ist. Eine Warnweste ist für Motorradfahrer nicht vorgeschrieben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-05 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 100 km/h
- Schnellstraßen: 100 km/h
- Autobahnen: 130 km/h
MAUTPFLICHT
Autobahnen und Schnellstraßen sind in Österreich generell vignettenpflichtig. Mautpflichtig sind außerdem verschiedene Tunnel- und Bergstrecken.
NOTRUFNUMMERN
112 und 144
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,5 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Urlaubsservice der Österreich Werbung: www.austria.info
Polen
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder unter 16, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
Hinweis: Wer ein fremdes Fahrzeug führt, braucht eine beglaubigte Vollmacht des Fahrzeughalters.
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90/100 km/h
- Schnellstraßen: 90/120 km/h
- Autobahnen: 140 km/h
MAUTPFLICHT
Einige Autobahnabschnitte in Polen sind mautpflichtig.
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,2 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Offizielles Tourismusportal: www.polen.travel
Portugal
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Schnellstraßen: 100 km/h
- Autobahnen: 120 km/h
MAUTPFLICHT
Die meisten Autobahnen in Portugal sind mautpflichtig.
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,2 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Portugiesische Tourismusbehörde: www.visitportugal.com
Slowenien
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Ein Satz Ersatzglühlampen ist mitzuführen.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Schnellstraßen: 110 km/h
- Autobahnen: 130 km/h
MAUTPFLICHT
In Slowenien gilt Vignetten-Pflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen.
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,5 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Tourismus-Informationsportal: www.slovenia.info
Spanien
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder unter 16, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
Hinweis: Wer ein fremdes Fahrzeug führt, braucht eine schriftliche Erlaubnis des Fahrzeughalters.
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind für Motorradfahrer zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Schnellstraßen: 100 km/h
- Autobahnen: 120 km/h
MAUTPFLICHT
Die meisten Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig.
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0,5 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Spanisches Fremdenverkehrsamt: www.spain.info
Tschechien
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
- Grüne Versicherungskarte Pflicht.
VERBANDSZEUG / WARNWESTE
Motorräder müssen einen Verbandsbeutel mitführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält und staubdicht verpackt ist. Eine Warnweste ist für Motorradfahrer nicht vorgeschrieben.
HELMPFLICHT
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
BELEUCHTUNG
Alle Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Ein kompletter Satz Ersatzsicherungen muss mitgeführt werden.
GESCHWINDIGKEIT
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahnen: 130 km/h
MAUTPFLICHT
Keine Mautpflicht für Motorräder.
NOTRUFNUMMERN
112
ALKOHOLBESTIMMUNG
0 Promille
WEITERE INFORMATIONEN
Offizielle Reise-Website: www.czechtourism.com