Ländertipps

Dänemark

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

HELMPFLICHT

BELEUCHTUNG

GESCHWINDIGKEIT

MAUTPFLICHT

NOTRUFNUMMERN

ALKOHOLBESTIMMUNG

WEITERE INFORMATIONEN

Dänemarks offizielle Tourismuszentrale: www.visitdenmark.dk

Deutschland

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Während der Fahrt muss ein „geeigneter Schutzhelm“ getragen werden. Louis empfiehlt Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 100 km/h
  • Autobahnen: ohne Limit
  • Richtgeschwindigkeit: 130 km/h

MAUTPFLICHT

Außer auf wenigen kleinen Privatstraßen gibt es in Deutschland (noch) keine Mautpflicht.

NOTRUFNUMMERN

112

ALKOHOLBESTIMMUNG

0,5 Promille

WEITERE INFORMATIONEN

Tourismusinformation Deutschland: www.germany.travel

Estland

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
  • Grüne Versicherungskarte Pflicht.

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Alle Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraßen: teils 110 km/h (max. 90 km/h für Anfänger < 2 Jahre)

MAUTPFLICHT

(keine)

NOTRUFNUMMERN

112

ALKOHOLBESTIMMUNG

0 Promille

WEITERE INFORMATIONEN

Offizielle Tourismus-Informationen: www.visitestonia.com

Finnland

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Alle Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 80–100 km/h
  • Autobahn: 120 km/h

MAUTPFLICHT

(keine)

NOTRUFNUMMERN

112

ALKOHOLBESTIMMUNG

0,5 Promille

WEITERE INFORMATIONEN

Offizielle Reise-Website: www.visitfinland.com

Frankreich

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
  • Grüne Versicherungskarte

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Seit 2016 müssen auch Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und bei einer Panne tragen. Verbandsbeutel sind für Motorradfahrer nicht vorgeschrieben.

HELM- UND HANDSCHUHPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-04 oder 22-05 entsprechen.

Hinweis: Motorradfahrer und Beifahrer müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen.

Nach aktuellem Gesetz ist es in Frankreich erforderlich, beim Fahren eines zweirädrigen Kraftfahrzeuges einen homologierten Helm zu tragen. Das Gesetz trifft dazu folgende Aussage:

„… ein Helm gilt in Frankreich als genehmigt/ homologiert, wenn er
1. ein ECE Label nach französischem (NF) oder europäischen (E) Standard trägt
2. reflektierende Aufkleber auf allen Seiten (4 Stück) angebracht sind (diese Aufkleber sind nur in Frankreich durch die Gesetzgebung verpflichtend gemacht).“

Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht zugelassen. Es können erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden. Seit einigen Jahren wird die französische Polizei angewiesen, der Einhaltung dieses Gesetzes besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Französische Vorschriften
Ein sehr eindeutiges Gesetz definiert die Eigenschaften der reflektierenden Elemente eines zugelassenen Motorradhelms.

4-Punkte-Zusammenfassung:

1. Es müssen sich 4 retro-reflektierende Aufkleber, 1 auf jeder Seite des Helms befinden:
vorne (Kinnteil oder Stirn), hinten, rechts und links.

2. Die Oberfläche jedes Elements muss mindestens 18 cm² betragen.
    a. Beispiel 1: ein Quadrat mit 4,3 cm Seitenlänge (4,3 x 4,3 = 18,5 cm²)
    b. Beispiel 2: Louis Aufkleber mit 18,4 cm²

3. In jedes 18 cm²-Element muss ein Kreis von 4 cm Durchmesser ODER ein Rechteck von 12,50 cm² und eine Mindestbreite von 2 cm mit einer vollständig reflektierenden Oberfläche eingetragen werden können.
    Beispiel: Ein Rechteck von 2 cm Breite und 9 cm Länge

4. Die Aufkleber dürfen nicht zerrissen oder gefaltet werden und sie dürfen nicht „das mechanische Verhalten des Helmes beeinflussen“.

Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht genehmigt. Es könnten erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden.

BELEUCHTUNG

Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 80 km/h
  • Schnellstraßen: 90 km/h
  • Autobahn: 130 km/h, bei Nässe 50/60/80/110
  • Fahranfänger (bis 2 Jahre): 50/80/100/110

MAUTPFLICHT

Fast alle Autobahnen, verschiedene Tunnelstrecken und das Viaduc de Millau sind in Frankreich mautpflichtig. Siehe (Seite auf Englisch): www.autoroutes.fr

NOTRUFNUMMERN

112 und 15

ALKOHOLBESTIMMUNG

0,5 Promille

WEITERE INFORMATIONEN

  • Seit 1. 7. 2016 (für Kfz aus dem Ausland ab 1. 4. 2017) gilt eine Plakettenpflicht (Crit‘ Air) für Umweltzonen in mehreren Städten.

Grossbritannien

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
  • Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 48 km/h
  • Außerorts: 96 km/h
  • Autobahnen: 112 km/h

MAUTPFLICHT

Die City-Maut in London gilt nicht für Motorräder. Ein Teil der Autobahn [ M6 ] sowie einige Brücken sind mautpflichtig.

NOTRUFNUMMERN

112 und 999

ALKOHOLBESTIMMUNG

0,8 Promille (0,5 in Schottland)

WEITERE INFORMATIONEN

Nationale Tourismusagentur: www.visitbritain.com

Achtung, Linksverkehr! Asymmetrisches Abblendlicht muss angepasst werden.

Italien

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

HELMPFLICHT

BELEUCHTUNG

GESCHWINDIGKEIT

MAUTPFLICHT

NOTRUFNUMMERN

ALKOHOLBESTIMMUNG

WEITERE INFORMATIONEN

Italienische Zentrale für Tourismus: www.enit.it

Kroatien

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
  • Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Motorräder müssen einen Verbandsbeutel mitführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält und staubdicht verpackt ist. Warnwesten müssen mitgeführt und im Fall einer Panne getragen werden.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Ein Satz Ersatzglühlampen ist mitzuführen

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraßen: 110 km/h
  • Autobahnen: 130 km/h (Fahrer unter 25 Jahren: 50/80/100/110)

MAUTPFLICHT

  • Autobahnen sind in Kroatien mautpflichtig.
  • Mautpflichtig sind außerdem verschiedene Tunnel und die Brücke auf die Insel Krk.

NOTRUFNUMMERN

112

ALKOHOLBESTIMMUNG

0,5 Promille (0,0 Promille bis 24 Jahre)

WEITERE INFORMATIONEN

Kroatische Zentrale für Tourismuswww.croatia.hr

Lettland

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
  • Grüne Versicherungskarte Pflicht.

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Alle Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraßen: 110 km/h

MAUTPFLICHT

(keine)

NOTRUFNUMMERN

112

ALKOHOLBESTIMMUNG

0,5 Promille

WEITERE INFORMATIONEN

Offizielle Tourismus-Website: www.latvia.travel

Litauen

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
  • Grüne Versicherungskarte Pflicht.

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Alle Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Autobahn: 110 km/h

MAUTPFLICHT

Keine Mautpflicht für Motorräder.

NOTRUFNUMMERN

112

ALKOHOLBESTIMMUNG

0,0 Promille

WEITERE INFORMATIONEN

Informationsportal für Litauen: www.lithuania.travel

Achtung: Auf Litauens Autobahnen gibt es Bushaltestellen, Zebrastreifen u. ä.! Es können einem auch Radfahrer oder Traktoren begegnen!

Norwegen

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
  • Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-05 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 80 km/h
  • Autobahnen: 90–100 km/h

MAUTPFLICHT

In Norwegen sind nicht nur Autobahnen mautpflichtig, sondern auch die Benutzung mancher Landstraßen, Tunnel und Brücken sowie der Zugang zu einigen Städten. Für Motorräder meist kostenlos.

NOTRUFNUMMERN

113

ALKOHOLBESTIMMUNG

0,2 Promille

WEITERE INFORMATIONEN

Offizielles Reiseportal für Norwegen: www.visitnorway.com

öSTERREICH

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
  • Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Motorräder müssen einen Verbandsbeutel mitführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält und staubdicht verpackt ist. Eine Warnweste ist für Motorradfahrer nicht vorgeschrieben.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-05 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 100 km/h
  • Schnellstraßen: 100 km/h
  • Autobahnen: 130 km/h

MAUTPFLICHT

Autobahnen und Schnellstraßen sind in Österreich generell vignettenpflichtig. Mautpflichtig sind außerdem verschiedene Tunnel- und Bergstrecken.

NOTRUFNUMMERN

112 und 144

ALKOHOLBESTIMMUNG

0,5 Promille

WEITERE INFORMATIONEN

Urlaubsservice der Österreich Werbung: www.austria.info

Polen

WEITERE INFORMATIONEN

Offizielles Tourismusportal: www.polen.travel

Portugal

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
  • Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraßen: 100 km/h
  • Autobahnen: 120 km/h

MAUTPFLICHT

Die meisten Autobahnen in Portugal sind mautpflichtig.

NOTRUFNUMMERN

112

ALKOHOLBESTIMMUNG

0,2 Promille

WEITERE INFORMATIONEN

Portugiesische Tourismusbehörde: www.visitportugal.com

Slowenien

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
  • Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Ein Satz Ersatzglühlampen ist mitzuführen.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraßen: 110 km/h
  • Autobahnen: 130 km/h

MAUTPFLICHT

In Slowenien gilt Vignetten-Pflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen.

NOTRUFNUMMERN

112

ALKOHOLBESTIMMUNG

0,5 Promille

WEITERE INFORMATIONEN

Tourismus-Informationsportal: www.slovenia.info

Spanien

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder unter 16, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
  • Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.

Hinweis: Wer ein fremdes Fahrzeug führt, braucht eine schriftliche Erlaubnis des Fahrzeughalters.

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Weder Verbandsbeutel noch Warnweste sind für Motorradfahrer zwingend vorgeschrieben. Sinnvoll ist jedoch, immer beides dabei zu haben.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraßen: 100 km/h
  • Autobahnen: 120 km/h

MAUTPFLICHT

Die meisten Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig.

NOTRUFNUMMERN

112

ALKOHOLBESTIMMUNG

0,5 Promille

WEITERE INFORMATIONEN

Spanisches Fremdenverkehrsamt: www.spain.info

Tschechien

MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Seit dem 26.06.12 müssen auch Kinder, die innerhalb der EU reisen, einen eigenen Ausweis besitzen.)
  • Grüne Versicherungskarte Pflicht.

VERBANDSZEUG / WARNWESTE

Motorräder müssen einen Verbandsbeutel mitführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält und staubdicht verpackt ist. Eine Warnweste ist für Motorradfahrer nicht vorgeschrieben.

HELMPFLICHT

Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

BELEUCHTUNG

Alle Kraftfahrzeuge müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Ein kompletter Satz Ersatzsicherungen muss mitgeführt werden.

GESCHWINDIGKEIT

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Autobahnen: 130 km/h

MAUTPFLICHT

Keine Mautpflicht für Motorräder.

NOTRUFNUMMERN

112

ALKOHOLBESTIMMUNG

0 Promille

WEITERE INFORMATIONEN

Offizielle Reise-Website: www.czechtourism.com

GPX-Daten

Friday Rides

Big Rides